News          Warum EPAL?          Das System           Produkte           Firmen           Über uns           Links           Downloads           Login           EPAL-Online       
 
 
Home > News > EPAL News
Verletzung von Markenrechten durch die Herstellung und Lieferung von gefälschten Paletten

EUR-Paletten weisen im Vergleich mit anderen Palettentypen erhebliche Vorteile auf – sei es die durch eingehende Prüfungen verbürgte Qualität oder die hieraus resultierende Tauschfähigkeit der Paletten. Der Nachweis von Tauschfähigkeit und Qualitätssicherung erfolgt durch die Kennzeichnung der Paletten mit den Marken EPAL  und EUR

Ebenso wie andere Marken- und Qualitätsprodukte muss sich auch die EUR-Palette allerdings einer zunehmenden Produktpiraterie in Form gefälschter Paletten erwehren. Diese sind nicht tauschfähig und aufgrund von technischen Mängeln von nur kurzer Lebensdauer. Werden derartige gefälschte Paletten geliefert, drohen dem Benutzer erhebliche Nachteile.

EPAL - Geprüfte Sicherheit!

EPAL ist daher zum Schutz der Verwender von EUR-Paletten darum bemüht, jeden Fall der Lieferung von gefälschten Paletten rechtlich zu verfolgen. Die Lieferanten gefälschter Paletten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Erfolgt dies nicht, schließt sich ein gerichtliches Verfahren an. In zahlreichen Urteilen verschiedener Gerichte ist daher in den vergangenen Jahren rechtskräftig festgestellt worden, dass der Verkauf von EUR-Paletten, die nicht von einem seitens EPAL zugelassenen und geprüften Betrieb hergestellt worden sind, eine Verletzung von Markenrechten der EPAL darstellt. Neben der Androhung erheblicher Ordnungsgelder müssen die Fälscher sowohl erhebliche Verfahrenskosten wie auch die Kosten für die Vernichtung der gefälschten Paletten tragen.

Fälschern drohen hohe Strafen

Mit Urteil vom 07.08.2009 (Az. 7 O 42/09) hat das Landgericht Mannheim jetzt darauf hingewiesen, dass nicht nur der Verkauf von gefälschten EUR-Paletten, sondern auch die Lieferung solcher gefälschter EUR-Paletten im Rahmen des Palettentausches, insbesondere im Falle des Ausgleichs von Palettenschulden, eine Markenverletzung bedeutet. Das Landgericht Mannheim stellt hierzu fest, dass ein Benutzer von EUR-Paletten, welcher zum Ausgleich von Palettenschulden eine größere Menge von Paletten (ohne darauf gelagerte Waren) an Dritte liefert, wie ein Händler von Paletten zu bewerten ist. Sind die Paletten gefälscht, liegt eine widerrechtliche Benutzung der darauf enthaltenen Marken vor.

Daher ist Verwendern von EUR-Paletten zu empfehlen, bei jeder Lieferung von EUR-Paletten – egal ob dies durch Kauf oder durch den Ausgleich von Palettenschulden geschieht – die Echtheit der EUR-Paletten zu prüfen. Handelt es sich um gefälschte Paletten, muss dies gegenüber dem Lieferanten unverzüglich gerügt werden. Bei der Feststellung, ob es sich um gefälschte Paletten handelt, leisten EPAL und die von EPAL beauftragte Prüfgesellschaften Unterstützung.

 
 
 
 
EPAL führt ISPM 15 ein
Angst vor der Invasion, die aus Verpackungsmaterial kommt. Angemessen oder übertrieben?
Herausforderung China oder wie die EPAL/ EUR-Palette aktiv dem Umweltschutz dient
Wussten Sie schon...?
Marktentwicklung
Verletzung von Markenrechten durch die Herstellung und Lieferung von gefälschten Paletten
EPAL im Baltikum und auf dem Balkan