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Nagelbild
 

Deckbrett-Querbrett-Mittelklotz


Deckbrett-Querbrett-Eckklotz

Nagelkopf
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  • Die Position der verwendeten 78 Nägel ist vorgeschrieben, damit die Diagonalsteifigkeit der Palette
    gewährleistet ist.

  • Das Nagelbild muß gleichmäßig sein und die Nägel müssen im Rahmen der Baunorm (UIC 435-2) den
    größtmöglichen Abstand zueinander haben.

  • Alle Nägel, die zum Zusammenbau von EPAL/Europaletten verwendet werden, tragen prinzipiell eine Kopfkennzeichnung, die aus zwei Buchstaben besteht.
     
  • Nur von EPAL zugelassene Nägel, die zudem in einem neutralen Prüfinstitut überprüft wurden,
    dürfen für den Zusammenbau der EPAL/Europaletten verwenden werden.
 
 
 
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