Gebührentabelle
Gebührentabelle
(Zusammenfassung) 01.01.2021
Prüfgebühren
Produktion
von EPAL Ladungsträgern: 280,00 EUR pro Prüfung
Die Anzahl der monatlichen Prüfungen ist abhängig von der Anzahl der produzierten Paletten. Die Einstufung erfolgt auf Basis der Vorjahreszahlen.
≤ 20.000 EPAL-Paletten: 1 Prüfung je Kalendermonat
≤ 100.000 EPAL-Paletten: 2 Prüfungen je Kalendermonat
> 100.000 EPAL-Paletten: 3 Prüfungen je Kalendermonat
Reparatur
von EPAL Paletten, EPAL Halbpaletten:
208,33 EUR / 166,67 EUR / 125,00 EUR / 83,33 EUR pro Monat
Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Anzahl der reparierten Paletten. Die Einstufung erfolgt auf Basis der Vorjahreszahlen.
- weniger als 5.000 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 208,33 EUR
- 5.000 – 9.999 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 166,67 EUR
- 10.000 – 29.999 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 125,00 EUR
- 30.000 und mehr EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 83,33 EUR
Für Kleinstbetriebe mit geringem Reparaturaufkommen:
<12000 = 6 x jährlich
>12000 = 12 x jährlich
** Abrechnungsfrequenz: auf Grundlage der Reparaturzahlen des Vorjahres. Im Falle einer negativen Prüfung, offenen Forderungen, fehlenden Monatsmeldung oder sonstigen Abweichungen entfällt der Anspruch auf Subvention durch EPAL.
Ab 01.01.2021 verzichtet EPAL während des ersten Jahres der Lizenz bei neuen Lizenznehmern auf die Berechnung der Erstbegehungsgebühr und der monatlichen Prüfgebühr bei der Reparatur von EPAL-Paletten.
Reparatur
von EPAL Gitterboxen: 230,00 EUR
Lizenzgebühren (je Einheit):
Produktion und Reparatur von EPAL Europaletten und
EPAL Halbpaletten: 0,06 EUR
Produktion von EPAL Gitterboxen: 0,20 EUR
Reparatur von EPAL Gitterboxen: 0,10 EUR
Jahresgrundgebühren:
Lizenznehmer ohne Mitgliedschaft in Nationalkomitee: 650,00 EUR / 2.500,00 EUR
Handel und Service: (Jahresgebühr inkl. Prüfgebühren) 1.500,00 EUR
Lizenzierungs-Verfahren:
Bearbeitungsgebühr*: 550,00 EUR
(optional: Gebühr des Nationalkomitees)
Erstbegehung*: 600,00 EUR
Stufe 2-Prüfung: 600,00 EUR
Wiederholungsprüfung: nach Kostenaufwand
*Für die CP-Paletten-Produktion fällt keine Bearbeitungs- und keine Erstbegehungsgebühr an, Stand 06-2019)
*Im Rahmen der Zulassung von Unternehmen zur Herstellung von EPAL-2/3/6-Paletten berechnet EPAL keine Kosten für den Besuch des Unternehmens und die Prüfung von Baumustern, wenn das Unternehmen bereits eine EPAL Lizenz für die Herstellung von EPAL-Europaletten (Stufe-2) besitzt).
Kosten der Kennzeichnungsmittel:
Prüfklammern (im Rahmen von Stufe 1 Prüfungen / im Rahmen von Stufe 2 Prüfungen): 0,01 EUR / 0,009 EUR
Prüfsiegel: 0,08 EUR
Mahngebühren: 5,00 / 10,00 EUR