EU-Kommission schlägt Verschiebung der Anwendung der EUDR um ein Jahr vor


Am 23.09.2025 hat die schwedische EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, vorgeschlagen, den Start der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation) um ein Jahr zu verschieben. Dies wäre bereits die zweite Verschiebung, nachdem die Gremien der EU bereits in 2024 die Verschiebung der Anwendung der EUDR beschlossen haben. Gemäß dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission soll die Anwendung der EUDR nun erst im Dezember 2026 beginnen.

Mit der EUDR soll verhindert werden, dass Wälder gerodet werden, um auf den Flächen andere landwirtschaftliche Produkte, wie z.B. Soja oder Palmöl, zu erzeugen. Allerdings zählt auch Holz zu den relevanten Erzeugnissen, auf welche die EUDR angewendet werden soll. Die EUDR trat bereits am 29.06.2023 in Kraft und hätte nach Ablauf der üblichen 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 30.12.2024 angewendet werden sollen.

Im Dezember 2024 ist von den zuständigen Gremien der EU – Parlament, Kommission und Ministerrat – die Verschiebung der Anwendung der EUDR um ein Jahr auf den 30.12.2025 beschlossen worden. Zuvor haben viele Unternehmen und Verbände, darunter auch EPAL, die Verschiebung der Anwendung der EUDR gefordert, um offene Fragen zu klären und Probleme bei der Anwendung der IT-Plattform für die Abgabe der Sorgfaltserklärungen zu beseitigen.

Tatsächlich hat die EU-Kommission in 2025 mit der Veröffentlichung von diversen Dokumenten (FAQ und Leitfäden) und der Freischaltung einer Test-Plattform einige der Probleme beseitigen können. EPAL konnte daher im September 2025 die Verwender von EPAL-Paletten informieren, dass diese keine eigenen EUDR-Pflichten erfüllen müssen und die EUDR für die Lieferung von Waren auf EPAL-Paletten und auch den Tausch von gebrauchten EPAL-Paletten keine Auswirkungen besitzt.

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der EPAL-Erklärung kündigte die EU-Kommissarin Jessika Roswall nun die erneute Verschiebung der Anwendung der EUDR an und begründete dies mit Problemen der IT-Plattform. Die Erklärung können Sie hier einsehen:

https://audiovisual.ec.europa.eu/en/media/video/I-277574

Der Brief der EU-Kommissarin Jessika Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments ist als Anhang beigefügt. Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf noch der Zustimmung des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments. Da in beiden Gremien eine Mehrheit die Verschiebung der Anwendung der EUDR gefordert hat, ist die Zustimmung relativ sicher. Es ist daher zu erwarten, dass in Kürze beschlossen wird, dass die Anwendung der EUDR erst im Dezember 2026 beginnen wird.

Unklar ist derzeit, ob die mit der Verschiebung der Anwendung der EUDR gewonnene Zeit auch dafür genutzt werden soll, inhaltliche Änderungen der EUDR umzusetzen. Bereits seit 2024 wird aber von vielen Unternehmen und Verbänden gefordert, die Anwendung der EUDR auf solche Länder zu beschränken, in denen tatsächlich ein Entwaldungsrisiko besteht. Mit der Einführung einer Null-Risiko-Kategorie soll vermieden werden, dass Unternehmen mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet werden, wenn in den Herkunftsländern tatsächlich kein Entwaldungsrisiko besteht, wie dies z.B. in den meisten Ländern Europas der Fall ist, weil der Holzeinschlag gesetzlich geregelt ist und die Beachtung der Gesetze streng überwacht wird. EPAL hat die Einführung einer solchen Null-Risiko-Kategorie als Teil der aktuell laufenden Entbürokratisierungsinitiative der EU unterstützt.

Gleichzeitig unterstützt EPAL aber vor allem die mit der EUDR verbundenen Ziele. Der Erhalt von gesunden Wäldern ist die Lebensgrundlage für die Menschheit und auch für die Holzindustrie. Der Begriff der Nachhaltigkeit beschreibt das in der europäischen Holzindustrie seit Jahrhunderten praktizierte Prinzip, maximal so viel Holz zu entnehmen wie gleichzeitig nachwächst. Tatsächlich ist in den vergangenen Jahren ein Wachstum der europäischen Waldflächen festgestellt worden.

 

Bernd Dörre, CEO der EPAL:

„EPAL begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben, denn hiermit ist – bezogen auf die Produktion von EPAL-Paletten – kein Nachteil für den Schutz von Wäldern und für den Schutz des Klimas verbunden. EPAL-Paletten werden nahezu ausschließlich aus Holz aus Europa hergestellt, für das aufgrund der nationalen gesetzlichen Bestimmungen kein Entwaldungsrisiko besteht. Wird in seltenen Fällen Holz aus Nicht-EU-Ländern verwendet, gelten schon seit 2010 die Bestimmungen der EU-Holzhandelsverodnung (EUTR – European Timber Regulation), die die Verwendung von Holz aus illegalem Einschlag verbietet und den Verwendern strenge Sorgfaltspflichten auferlegt. Mit der Verschiebung der Anwendung der EUDR kann daher eine risikobasierte Vereinfachung und Entbürokratisierung der EUDR umgesetzt werden, ohne dass hiermit die richtigen Ziele der EUDR beeinträchtigt werden. Gleichzeitig wird EPAL sich weiterhin aktiv auf den Beginn der Anwendung der EUDR vorbereiten, so wie diese schon bislang geschehen ist.“