Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien tritt am 01. Januar 2023 in Kraft


Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien tritt am 01. Januar 2023 in Kraft
Für EPAL-Paletten und andere Transportverpackungen ist die Angabe des Recyclingcodes FOR 50 in den Transportdokumenten ausreichend.

Am 01.01.2023 tritt in Italien das Gesetz zur Kennzeichnung von Verpackungen in Kraft. Zur Vereinfachung und Verbesserung des Recyclings muss auf allen Verpackungen durch Angabe des Recyclingcodes das Verpackungsmaterial identifiziert werden. Dies gilt grundsätzlich auch für EPAL-Paletten und andere Ladungsträger aus Holz, welche mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet werden müssen.

Allerdings gilt für Transportverpackungen wie EPAL-Paletten eine Ausnahmeregelung.
Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat in einem Erlass vom 21.11.2022 bestätigt, dass Transportverpackungen, die überwiegend im Geschäftsverkehr (B2B) eingesetzt werden, nicht mit dem Recyclingcode gekennzeichnet werden müssen, wenn der Recyclingcode stattdessen in den Transportdokumenten angegeben wird. Diese Regelung gilt auch für digitale Transportdokumente.

Bei der Lieferung von EPAL-Paletten nach Italien und auch bei dem Transport von Waren auf EPAL-Paletten nach Italien gilt daher ab dem 01. Januar 2023 die Pflicht, den Recyclingcode FOR 50 entweder in den Transportdokumenten anzugeben oder EPAL-Paletten zu verwenden, die mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet sind.
Dies Verpflichtung gilt nicht für solche EPAL-Paletten, die vor dem 01.01.2023 gekennzeichnet oder verkauft worden sind. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es ist derzeit nicht bekannt, dass in anderen europäischen Ländern eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht existiert oder geplant ist. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie informieren.

EPAL hat bereits im März 2021 das Technische Regelwerk für EPAL-Paletten geändert und die Kennzeichnung von EPAL-Paletten mit dem für Holz geltenden Recyclingcode „FOR 50“ erlaubt. Die Kennzeichnung kann auf dem Mittelklotz der Längsseite, auf den Klötzen der Kurzseite oder auf der Oberseite der EPAL-Paletten erfolgen.
Die Verwender von EPAL-Paletten können daher frei wählen, ob Sie Paletten einsetzen möchten, die mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet sind, oder ob sie anstelle der Kennzeichnung der Paletten den Recyclingcode FOR 50 allein in den Transportdokumenten angeben möchten.

Es wird von EPAL empfohlen, bei der Lieferung oder der Verwendung von EPAL-Paletten in Italien oder im Warenverkehr nach Italien den Recyclingcode FOR 50 immer in den Transportdokumenten anzugeben.
Insbesondere bei dem Einsatz und der Lieferung von gebrauchten EPAL-Paletten ist es nur schwer zu gewährleisten, dass alle Paletten mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet sind. Mit der standardisierten Angabe des Recyclingcodes in den Transportdokumenten können Probleme mit den Vertragspartnern und den italienischen Aufsichtsbehörden vermieden werden. Es ist daher anzunehmen, dass sich im Warenverkehr in Italien und nach Italien bei der Verwendung von EPAL-Paletten und anderen Transportverpackungen aus Holz die routinemäßige Angabe des Recyclingcodes FOR 50 in den Transportdokumenten durchsetzen wird.

Verschiedene Industrieverbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen den ausschließlichen Einsatz von Paletten, die mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet sind. Hiermit soll ebenfalls die Entstehung von Problemen im Verhältnis von Lieferant und Kunde vermieden werden, da aktuell vielen Unternehmen die Ausnahmeregelung zur Angabe des Recyclingcodes FOR 50 in den Transportdokumenten noch nicht bekannt ist. Viele Hersteller von EPAL Europaletten kennzeichnen daher bereits die neu produzierten EPAL-Paletten mit dem Recyclingcode FOR 50.

Weitere Informationen zu der in Italien geltenden Kennzeichnungspflicht für Verpackungen sind in einer Richtlinie des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit enthalten, welche unter folgendem Weblink aufgerufen werden kann:

www.mite.gov.it/sites/default/files/archivio/normativa/rifiuti/GUIDELINES_for_the_environmental_labelling_of_packaging_27.09.2022.pdf

Bei Fragen zu der Kennzeichnung von EPAL-Paletten mit dem Recyclingcode "FOR 50" können sich die Verwender von EPAL-Paletten an EPAL International oder direkt an die Nationalkomitees und Repräsentanten der EPAL in den verschiedenen Ländern wenden.