EU Konformitätserklärungen Art. 39 PPWR
EPAL-Paletten erfüllen die Anforderungen an Verpackungen gemäß Art. 5-12 PPWR und sind daher PPWR-konform. Dies wird mit den EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten bestätigt, die Sie hier ansehen und herunterladen können.
Die Verwender von EPAL-Paletten können bei der Lieferung von Waren auf EPAL-Paletten die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten an ihre Kunden weitergeben, um die PPWR-Konformität der EPAL-Paletten nachzuweisen. Noch einfacher: den EPAL-QR-Code kopieren und in den Lieferpapieren drucken. So erhalten die Kunden direkten Zugang zu den EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten.
Für die Verwendung der EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten und den QR-Code gelten die Nutzungsbedingungen der EPAL (siehe unten).
EPAL-Paletten sind wiederverwendbare Paletten, die in dem offenen EPAL-Palettenpool wiederverwendet werden. Der EPAL-Palettenpool erfüllt die Anforderungen an offene Wiederverwendungssysteme ohne Systembetreiber gemäß Anhang VI Teil A der PPWR und ist daher ein Wiederverwendungssystem gemäß Art. 26, 27 und 29 PPWR. Mit der Benutzung von EPAL-Paletten und der Beteiligung an dem offenen EPAL-Palettenpool erfüllen die Verwender von Paletten daher die Pflichten gemäß Art. 26, 27 PPWR und können dazu beitragen, die für sie geltenden Wiederverwendungsziele gemäß Art. 29 PPWR zu erreichen.
Fragen zur PPWR-Konformität von EPAL-Paletten und des EPAL-Palettenpools können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden:
ppwr@epal-pallets.org
EPAL-Nutzungsbedingungen
Unternehmen, die EPAL-Paletten für den Transport und die Lagerung von Waren einsetzen, können die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten und den EPAL-QR-Code ohne Beschränkung verwenden, z.B. durch Weitergabe der Konformitätserklärungen oder des EPAL-QR-Codes an Kunden bei der Lieferung von Waren oder bei dem Tausch und oder Weitergabe von leeren EPAL-Paletten
Unternehmen, die Paletten herstellen oder reparieren, sind zur Nutzung und Weitergabe der EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten und des EPAL-QR-Codes nur dann berechtigt, wenn Sie eine Lizenz der EPAL besitzen.
Palettenhändler und Palettendienstleister können die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten und den EPAL-QR-Code mit vorangehender Zustimmung der EPAL verwenden. Anfragen bitte senden an: ppwr@epal-pallets.org
Die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten und der EPAL-QR-Code gelten nur für EPAL-Paletten.